ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Mit der Anmeldung zu Aktivitäten, Reitstunden, Lehrgängen, Kursen, etc. entsteht ein Vertrag zwischen Sabine Stahl und dem Teilnehmer. Die AGB werden mit der Anmeldung akzeptiert.

1. Geltungsbereich und Bestandteile
Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen mit Sabine Stahl, insbesondere sämtliche Rechtsbeziehungen, die sich aus der Teilnahme an  Angeboten, Schulungen und Veranstaltungen, die von Sabine Stahl angeboten werden. Ergänzend gelten die besonderen Vertragsvereinbarungen für Lehrgänge und Berittpferde sowie die dazugehörigen Preislisten in der jeweils aktuellen Fassung.

2. Reitstunden und Zahlweise
Alle Leistungen von Sabine Stahl sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die jeweils gültigen Preise bei Vertragsabschluss sind maßgeblich. Preisänderungen werden bekannt gegeben und gelten ab Bekanntgabe. Alle Preise sind Bruttopreise, das heißt, sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Reitstunden müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, ansonsten gelten sie als genommen und werden als solche berechnet. Für Lehrgänge, Seminare und Kurse gelten zusätzlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen laut Anmeldeformular. Wird ein Termin von Sabine Stahl abgesagt, hat der Teilnehmer Anspruch auf einen Ersatztermin innerhalb einer angemessenen Frist. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Die Reitstunden können einzeln oder als 10er-Karte gezahlt werden. Die Zahlung ist vor Antritt der Reitstunde zu entrichten. Die 10er-Karten gelten ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum. In begründeten Ausnahmefällen kann nach Absprache mit Sabine Stahl eine Verlängerung der Geltungsdauer vereinbart werden. Eine Kostenrückerstattung ist nicht möglich.

4. Gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Schulungsangeboten
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine gute körperliche Grundverfassung. Das Körpergewicht für den Einsatz unserer Lehrpferde ist auf 85kg begrenzt. Teilnehmer haben selbst – bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten – dafür Sorge zu tragen, dass der Teilnahme keine körperlichen Gebrechen entgegenstehen. Körperliche Gebrechen, die eine Teilnahme nicht ausschließen, sind vor der Nutzung des Angebots mitzuteilen, damit diese bei allen Aktivitäten in gebotenem Umfang berücksichtigt werden können. Bei Minderjährigen werden etwaige erforderliche medizinische Maßnahmen, wenn eine rechtzeitige Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht eingeholt werden kann, nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet.

5. Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Nutzung der Angebote erfolgt auf eigene Gefahr für Teilnehmer und mitgebrachte Pferde. Mit der Teilnahme an allen angebotenen Aktivitäten, Reitstunden, Seminaren etc. erklärt sich der Kunde bereit und fähig, die volle Verantwortung für sich zu tragen. Grundsätzlich bedeutet dies, dass er für sein Verhalten bei allen Aktivitäten, Reitstunden, Seminaren etc. und bei der An- und Abreise selbst verantwortlich ist. Er erkennt an, dass Sabine Stahl für Unfälle, die er während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports erleidet, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitlehrerin, Ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Hilfspersonen beruhen. Für mitgebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen. Mit der Anmeldung zu Veranstaltungen, Reitstunden und anderen Aktivitäten, erkennt der Teilnehmer an, dass ihm die üblichen Gefahren und das spezielle Risiko des Reitsports bewusst sind und Sabine Stahl hierfür keine Haftung übernimmt. Das Tragen eines Sicherheitsreithelmes wird dringend empfohlen und ist für Minderjährige und bei Geländeritten während des Reitens Pflicht. Der Teilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigte, haften für jeglichen Schaden, den sie an den Pferden, dem Inventar (auch an Hindernissen) und den Gebäuden und Anlagen  verursachen.

6. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.

Gerichtsstand ist 47623 Kevelaer.

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